Neuerung: Attest aus der Arztpraxis muss nicht mehr in Form eines gelben Zettels bei Krankenkasse und Arbeitgeber eingereicht werden

Wer krank ist und nicht arbeiten kann, muss das Attest aus der Arztpraxis mittlerweile nicht mehr in Form eines gelben Zettels bei Krankenkasse und Arbeitgeber einreichen. Stattdessen kann die Ärztin oder der Arzt die Bescheinigung bei gesetzlich Versicherten digital an die ­Kasse übermitteln. Dort steht sie für den Arbeitgeber zum Abruf bereit. Nach einer Testphase ist das Verfahren der sogenannten elektro­nischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit Anfang Januar verpflichtend für jeden Betrieb. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dann nur noch per Telefon oder E-Mail in der Arbeit Bescheid geben, wenn sie krank sind. Damit soll die Abwicklung für alle Seiten einfacher werden. Allerdings haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf ein Attest in Papierform – als Beweismittel für ihre ­eigenen Unterlagen.

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