Viele europäische Länder erheben eine Steuer auf gesüßte Erfrischungsgetränke
Viele europäische Länder erheben eine Steuer auf gesüßte Erfrischungsgetränke. Das Paradebeispiel ist Großbritannien. Hier ist die Abgabe umso höher, je mehr Zucker in den Softdrinks enthalten ist. Das wirkt: Die Hersteller haben den Zuckergehalt mittlerweile deutlich gesenkt. In Deutschland lehnt die Regierung eine solche Steuer bisher ab.