Bessere Chancen auf eine Anerkennung als Berufskrankheit

Wer sich bei der Arbeit durch einen Zeckenstich mit Borreliose infiziert, hat jetzt bessere Chancen auf eine Anerkennung als Berufskrankheit. Dafür genügt eine „besondere Infektionsgefahr“ im Berufsalltag, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Die Klägerin war eine ehemalige Waldkindergarten-Erzieherin. Laut Urteil muss sie nicht nachweisen, dass die Infektion tatsächlich während ihrer Arbeit in der Natur geschehen ist.

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