Zahnarztpraxen können bestimmte Behandlungen für gesetzlich Versicherte elektronisch bei den Krankenkassen beantragen
Zahnarztpraxen können bestimmte Behandlungen für ihre gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten elektronisch bei den Krankenkassen beantragen. Das neue Verfahren ist seit Jahresbeginn Pflicht. Anträge auf Zahnersatz, die Behandlungen von Parodontalerkrankungen und andere Leistungen sollen so nicht nur einfacher übermittelt, sondern auch schneller bearbeitet werden können. Und: Patientinnen und Patienten sollen künftig nicht mehr den recht komplexen sogenannten Heil- und Kostenplan ausgehändigt bekommen, sondern eine Art Abschrift in für Laien verständlicher Form.